Impfungen gehören zu den wichtigsten und fortschrittlichsten medizinischen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, um schon frühzeitig – ab dem Säuglingsalter – einen wirksamen Schutz gegen ansteckende Krankheiten und schwere Infektionen aufzubauen. Gefährliche Krankheiten können Komplikationen hervorrufen, für die es teilweise noch bis heute nur eingeschränkte oder gar keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten gibt. Um den notwendigen Impfschutz zu erhalten, sind regelmäßige, sogenannte Auffrischimpfungen notwendig.
Mit einer Impfung sind nicht nur die geimpften Personen selbst (Individualschutz), sondern auch indirekt nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung geschützt, da die Immunisierung die weitere Ausbreitung einer Infektionskrankheit verhindert oder verringert (Gemeinschaftsschutz).
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten Säuglinge, Kinder und Jugendliche nach einem bestimmten Impfplan gegen Infektionskrankheiten geimpft werden. Die Empfehlungen der STIKO werden jährlich auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet und publiziert.
Den Impfkalender für empfohlene Standardimpfungen (Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene) finden Sie hier:
Masernschutz-Impfung ab März 2020 Pflicht
Mit dem ab 1. März 2020 inkraft tretenden Masernschutzgesetz besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht. Bei der Anmeldung ihrer Kinder in einer Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten, Tagespflege, Kinderhort, Schule etc. müssen Eltern nachweisen, dass ein altersgerechter Impfschutz vor Masern oder Immunität besteht. Gleiches gilt auch für Menschen, die in einer medizinischen Einrichtung oder im Bildungswesen tätig sind.
Besuchen Kinder und Jugendliche bereits Kindergarten oder Schule, ist eine gesetzliche Nachweisfrist bis 31. Juli 2021 festgelegt. Ausführliche Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Masernschutzgesetz gibt bspw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.masernschutz.de. Das Bundesministerium für Gesundheit klärt auf ihrer Website zur Impflicht auf.
Unbestrittene Erfolge
Die eingeforderte sachliche Auseinandersetzung mit den pro- und contra-Argumenten zum Thema Impfen ist seit Jahrzehnten Gegenstand täglichen ärztlichen Arbeitens in der Praxis. Die unbestrittenen Erfolge der breiten Anwendung von Schutzimpfungen, vor allem im Kindesalter, sind jedoch gleichzeitig der Grund für eine immer geringere Verankerung der vermeidbaren Krankheitsverläufe im öffentlichen Bewusstsein.
Kinderärzte argumentieren aber immer noch aus dem unmittelbaren Erleben von Hirnhautentzündungen durch Bakterien (Pneumokokken u.a.), lebensbedrohlichen Kehldeckelinfektionen (sog. Hib-Bakterien) oder schleichenden Hirnsubstanzverlusten (Masernvirus), um nur einige Beispiele zu nennen.
In den letzten Jahren erleben wir zudem ein Wiederaufflackern zurückgedrängter Erkrankungen. Kein Monat ohne Keuchhusten in Schulen und Kindergärten – einer Erkrankung, die ein Schulkind vorübergehend quält, für einen ungeimpften Säugling aber lebensbedrohlich verlaufen kann.
Epidemien in ungeimpften Kollektiven (Masern) lassen sofort erkennen, das die altbekannten Komplikationen aus der Zeit vor Einführung einer entsprechenden Schutzimpfung in gleichem Verhältnis zu den Erkrankungszahlen wieder auftreten.
Wirksamkeit und Effizienz von Impfungen geprüft und kontrolliert
Als Kinderärzte halten wir es auch für unverantwortlich in unserem allseits akzeptierten, globalisierten Dasein zu ignorieren, dass jeder ungenügend Geimpfte auf Reisen potentielle Erkrankungsrisiken importiert. Dass Impfen individuellen Schutz verleiht, bedeutet auch, dass dieser Schutz individuell gut oder weniger gut, ausreichend lang oder im Einzelfall auch zu kurz sein kann.
Daher werden Schutzimpfungen auch und gerade nach öffentlicher Empfehlung in ihrer Wirksamkeit und Effizienz immer wieder geprüft. Es existieren Meldesysteme für unerwünschte Nebenwirkungen und kaum ein anderes Thema in der Kinder- und Jugendmedizin ist Gegenstand umfangreicherer Fortbildungen.
Individuelle Impfaufklärung durch den Arzt – Soziale Verantwortung der Eltern
Dem Impfarzt nimmt auch in Zukunft niemand die Pflicht ab, Eltern oder Sorgeberechtigte zur gesetzlichen und individuellen Schutzimpfung aufzuklären. Eine Pflicht, der wir uns im Kinderärztenetz Leipzig aus tiefer Überzeugung und eigener Erfahrung stellen. Entscheiden Sie sich gegen eine Impfung für Ihr Kind sind wir als Ärztinnen und Ärzte wiederum gesetzlich verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Wir wünschen uns weiter aufgeschlossene und aufgeklärte Eltern, die mit derselben Unvoreingenommenheit sich für das Impfen entscheiden, wie sie uns ihr an Asthma, Allergien oder Diabetes erkranktes Kind anvertrauen.
Nicht zuletzt sind die immer kurzlebigeren Durchführungsbestimmungen für Schutzimpfungen Ausdruck der kritischen Analyse von Absicht und tatsächlichem Erfolg. Impfberatung muss diese Aspekte berücksichtigen, aber in jedem Fall verantwortlich zu dem Schluss kommen, dass der Geimpfte sich selbst und andere schützt.
Eltern nehmen daher mit ihrer Entscheidung für das Impfen ihres Kindes auch einen gehörigen Teil sozialer Verantwortung wahr. Dafür ist ihnen großer Respekt zu zollen, denn ihrer Entscheidung verdankt zur Zeit auch noch der Nichtgeimpfte seine Gesundheit.